Beitragsordnung

Stand Januar 2013

Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 120,00 €

Für Schüler, Auszubildende und Studenten (Höchstalter 24 Jahre) ermäßigt sich dieser Beitragsatz auf jährlich 60,00 €

Zweitmitglieder zahlen jährlich einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 96,00 € (als Zweitmitglied gilt, wer bereits Mitglied eines oder mehrerer anderer Bridge-Clubs ist)

Passiv- und Fördermitglieder zahlen einen ermäßigten Satz in Höhe von 60,00 €, haben allerdings, sofern sie als Gast an einem Turnier teilnehmen wollen, Startgeld für das Turnier zu zahlen. Das Startgeld pro Person und Turnier beträgt 4,00 € sowie zuzüglich bei Simultanturnieren 3,00 €.

Eventuelle Ausnahmen dieser Startgeld-Regelung werden mit Einladungen bekannt gemacht.

Diese Startgelder sind vor dem Turnier in bar bei einem Kassenwart oder einem, vom Kassen-wart benannten, Mitglied des BCB eV. zu entrichten.

Spieler, die im Laufe eines Jahres ihren Beitritt zum BCB erklären und so Mitglied werden, zahlen für dieses Jahr 1/12 des Jahresbeitrages als ordentliches Mitglied für die verbleibenden vollen Monate bis zum Jahresende, mithin pro Monat 10,00 €

Gleiches gilt sinngemäß für Zweitmitglieder mit pro Monat 8,00 € sowie für Fördermitglieder mit pro Monat 5,00 €

Bei einem Wechsel von Fördermitglied oder Zweitmitglied zum ordentlichen Mitglied ist für die restlichen Monate des Jahres ab Wechsel der Differenzbetrag zu zahlen.

Eine Beitragserstattung im konträren Fall ist in dem aktuellem Jahr nicht möglich.

Der Bridge-Club Bremerhaven e.V. bietet interessierten Personen die Möglichkeit, die Grundbegriffe und „Erste Schritte“ des Bridgespiels in einem Grundkurs zu erlernen. Für die Dauer des Grundkurses (i.d.R. 10 Wochen, 1x wöchentlich) erwirbt der Lernende aus versicherungsbedingten Gründen eine vorläufige Mitgliedschaft. Aufgrund des Schulungsaufwandes [Dozent(en), Unterrichtsmaterial etc.] beträgt der Beitragssatz für die Schulungsdauer 70,00 €.

Für Quereinsteiger in den Grundkurs sind Beitrag-Sondervereinbarungen möglich.

Von der Mitgliederversammlung zum “Ehrenmitglied“ ernannte Mitglieder sind von einer Beitragszahlung befreit.

Der Beitrag ist im 1. Quartal eines Jahres auf das Konto des BCB zu überweisen, bzw. bei neuen Mitgliedern (auch vorläufigen) unmittelbar nach Erwerb der Mitgliedschaft.